Gerichtsurteil erwartet: 50 Prozent der Polizei-Blitzer in Rheinland-Pfalz auf dem Prüfstand
Berlin (ots)
Der Messdaten-Skandal nimmt kein Ende. Aktuell steht ein Urteil des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz aus. Gegenstand der Prüfung ist der Poliscan Blitzer von der Firma Vitronic, dessen fehlende Messdatenspeicherung keine verwertbaren Ergebnisse liefern soll. Worin die genaue Problematik liegt, erläutert die Berliner Coduka GmbH. Das Legal-Tech-Unternehmen hilft betroffenen Verkehrsteilnehmern kostenfrei. Diese müssen lediglich ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid auf www.geblitzt.de einreichen.
Laut Recherche des SWR wurde ein Autofahrer auf der A8 bei Zweibrücken geblitzt. Um gegen das Bußgeld in Höhe von 110 Euro und einen Punkt in Flensburg vorzugehen, beruft sich sein Verteidiger nun auf das im Juli dieses Jahres gefällte Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Saarbrücken. Dieser entschied, dass Geschwindigkeitsmessungen mit dem Blitzer TraffiStar S350 des Herstellers Jenoptik nicht verwertbar sind. Als Grund nannte das Gericht auch hier die nicht vorhandene Speicherung der Rohmessdaten.
Das TraffiStar-Urteil veranlasste die saarländischen Behörden auch Messungen des Typs XV3 von Leivtec und eben des Poliscan Blitzers von Vitronic als nicht verwertbar einzustufen. Ein ähnliches Schicksal ereilte die Laserpistole LTI TruSpeed, nachdem ein im sächsischen Pirna geblitzter Autofahrer vor Gericht gegangen war – auch wenn der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen bislang noch außen vor geblieben ist. Einen weiteren Fall mit Schwerpunkt “Rohmessdaten” gab es in Stralsund. In Rheinland-Pfalz besteht nun bei der Hälfte der von der Polizei aufgebauten Messanlagen die Möglichkeit, dass diese nicht gerichtsfest messen.
“Wenn keine Rohmessdaten gespeichert werden, können Sachverständige nicht prüfen, ob beim Messen sowie bei der Wartung oder Eichung der Geräte Fehler gemacht wurden. Eine faire Verteidigung wird so unmöglich”, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, und fügt hinzu: “Auch der Auf- und Einbau muss gemäß den Vorschriften des Herstellers vonstattengehen und protokolliert werden – ganz abgesehen von weiteren Faktoren, die Messungen unbrauchbar machen und uns in der täglichen Arbeit begegnen. Dazu gehören zum Beispiel ungünstige Wetter- und Witterungsbedingungen oder das gleichzeitige Blitzen von mehreren Fahrern.”
Je mehr Gerichte mit ähnlichen Urteilen nachziehen, desto größer wird die Chance für geblitzte Verkehrsteilnehmer, Bußgeldvorwürfe erfolgreich anzufechten. Dazu Ginhold: “Auch in weiteren Bundesländern wird längst geprüft, ob Blitzer wie der TraffiStar S350 nicht beanstandet werden müssten. Es kommt also bundesweit viel Arbeit auf die Gerichte und Hersteller zu, die ihre Messgeräte natürlich nachbessern müssen.”
Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
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