Motorradsaison 2021: Richtig abgesichert auf die Strecke
Frankfurt am Main (ots) Die Temperaturen steigen und es wird trockener – die Motorradsaison kann beginnen. Das Motorradfahren gewinnt gerade in den Sommermonaten an Beliebtheit. Dies zeigt die Anzahl der monatlichen Neuzulassungen von Motorrädern in Deutschland. Während sich die Neuzulassungen von Oktober bis Februar auf wenige tausend pro Monat belaufen, steigt die Zahl in den Monaten März bis September auf teilweise über 25.000 an [1]. Der digitale Versicherungsmanager CLARK gibt praktische Tipps dazu, worauf Motorradliebhaber bei der Anmeldung ihrer Maschinen achten sollten und wie man sich gegen Gefahren im Straßenverkehr richtig absichert.
Sparen mit Hilfe eines Saisonkennzeichens
Da der Großteil der Deutschen in den Wintermonaten auf das Motorradfahren verzichtet, kann es sinnvoll sein, über ein Saisonkennzeichen nachzudenken. Ein solches Kennzeichen darf beantragt werden, wenn der Versicherungstarif mindestens zwei und maximal elf Monate läuft. Dadurch können unnötige Versicherungsbeiträge in den Wintermonaten eingespart werden.
Risiken im Straßenverkehr minimieren
Wer mit seinem Motorrad eine Spritztour machen will, braucht eine Versicherung, da ohne jene Police ein Motorrad nicht zugelassen werden kann. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist dabei die Pflichtversicherung unter den Motorradversicherungen. Mit der sogenannten EVB-Nummer wird die Zulassung abschließend nachgewiesen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen von Dritten. Werden im Falle eines Unfalls Menschen verletzt und/oder ein anderes Fahrzeug beschädigt, muss man selbst nicht für den Schaden aufkommen. Stattdessen springt die Versicherung ein. „Dieser Schutz ist in vielen Fällen nicht nur notwendig, sondern nach§1 PflVG sogar Pflicht, denn wird durch den Unfall ein anderes Objekt ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen, können hohe Kosten auf den Verursacher zukommen – beispielsweise wenn ein eine Ampel oder Leitplanke beschädigt wurde.“, so Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK.
„Allerdings zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur jene Schäden, die mit dem eigenem Fahrzeug anderen Personen zugefügt werden“, so Adelt weiter. Eine Kaskoversicherung hingegen zahlt auch die Reparatur des eigenen Fahrzeug, sogar nach einem selbstverschuldeten Unfall. Diese Versicherung zahlt auch, wenn das eigene Gefährt beschädigt, zerstört oder gestohlen wurde. Dabei unterscheidet man zwei Formen der Kaskoversicherung: Teilkasko und Vollkasko. Eine Vollkasko schützt einen selbst vor dem finanziellen Verlust, zum Beispiel in Form von Totalschäden. Dies ist gerade dann sinnvoll, wenn man auf das eigene Fahrzeug angewiesen ist oder nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sich jederzeit ein neues Fahrzeug anzuschaffen. „Jedoch sollte sich jeder stets unabhängig beraten lassen, denn welche Versicherung zu den eigenen Bedürfnissen wirklich passt, sollte stets individuell beurteilt werden“, so Adelt abschließend.
[1] https://www.evb-nummer.com/zeitraum-der-motorradsaison/
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Moritz Widell
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