Vergleichen kann sich lohnen: Mit der richtigen Kfz-Versicherung Geld sparen
HUK-COBURG : Bis zum 30. November können Autofahrer die Kfz-Versicherung wechseln. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom künftigen Preis und den Leistungen der Police ab.
– Welche Leistungen sind versichert
– Mit Telematik und Werkstattbindung sparen
Coburg – Energiekrise und Inflation hinterlassen deutliche Spuren im Portemonnaie. Autofahrer, die jetzt genau hinschauen, können eventuell ein paar hundert Euro sparen. Wie? Das Kfz-Versicherungsjahr geht zu Ende. Genau der richtige Zeitpunkt für die Fragen:
- Stimmt der Preis?
- Welche Leistungen bekomme ich für mein Geld?
Ein Marktüberblick ist für die Antwort unerlässlich. Viele Autobesitzer nutzen dazu ein Vergleichsportal. Verbrauchermedien raten allerdings mindestens zwei Portale zu kontaktieren. Doch selbst damit bekommt man keinen vollständigen Marktüberblick. Kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und was die Leistungen betrifft, handelt es sich oft um ein abgespecktes Angebot.
Die HUK-COBURG, mit weit über 12 Millionen versicherten Fahrzeugen, Deutschlands größter Kfz-Versicherer, lässt sich auf keinem Portal mehr listen. Zur Abrundung der Suche empfehlen Verbrauchermedien deshalb, direkt auf der Website einer bekannt preisgünstigen Kfz-Versicherung zu suchen.
Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung – kurz erklärt
Der günstige Preis allein sollte, wie die HUK-COBURG mitteilt, kein Entscheidungskriterium sein. Nur ein kritischer Blick auf die Leistungen schützt vor bösen Überraschungen im Schadenfall. Viel Wert legen Verbraucherschützer auf die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sollte in der eigenen Police eine 100-Millionen-Euro-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person) je Schadenfall stehen. Nachdem Urlaub doch wieder ein Thema ist: Empfehlenswert ist auch eine Mallorca-Police, die bei einer Fahrt mit einem gemieteten Pkw in vielen Ländern Europas schützt.
Eine gute Kasko-Versicherung verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, zahlt bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art und nicht nur bei Marder-, sondern generell bei Tierbiss. Mitversichert sind auch die Folgeschäden, die der Tierbiss am eigenen Pkw hinterlässt.
Ein ganz spezielles Thema in der Kasko-Versicherung sind Neuwagen. Abhängig von der Kilometerleistung verlieren sie im ersten Jahr durchschnittlich zwischen 20 bis 30 Prozent ihres Wertes. Für Besitzer von Neuwagen – aber auch von neuen Gebrauchtwagen – ist der Totalschaden also ein besonderes Risiko. Entsprechend wichtig ist die Neupreisentschädigung für Neuwagen bzw. die Kaufwertentschädigung für neue Gebrauchtwagen in den ersten zwei bzw. drei Jahren.
Volle Leistung und trotzdem sparen
Beitragsersparnis durch Telematik: Hier wird sicheres und vorausschauendes Fahren belohnt. Bereits bei Vertragsabschluss sparen HUK-COBURG-Kunden unabhängig von der Fahrweise fünf Prozent auf ihren Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung Während des Versicherungsjahres werden dann die Fahrdaten mittels Sensor und einer App ermittelt. Bis zum 30. September können Fahrwerte gesammelt werden und bei entsprechender Fahrweise lassen sich so im Folgejahr bis zu 30 Prozent in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sparen.
Sparpotential bieten in der Kasko-Versicherung auch Tarife mit Werkstattbindung. Wer sich entscheidet, sein beschädigtes Auto im Werkstattnetz des Versicherers reparieren zu lassen, kann beim Kasko-Beitrag von Nachlässen profitieren. Bei der HUK-COBURG sind es 20 Prozent.
Versicherungswechsel
In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss dies also bis einschließlich 30. November tun. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter Eingang beim Versicherer. – Bevor man kündigt, sollte auf jeden Fall die Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.
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